Interessengruppe in Niederösterreich will breit informieren und aufklären
26. Juli 2016 – Die Interessengruppe umfriedete Eigenjagden will die Öffentlichkeit und die Menschen in Niederösterreich umfassend über die Realität der umfriedeten Eigenjagd informieren. Das betont Karl Hasenöhrl, Obmann einer neu gegründeten Initiative umfriedete Eigenjagd, bei einem Pressegespräch gestern Abend zum Auftakt der neuen Initiative. Das Ziel sei, möglichst transparent über die jagdliche Praxis und den ökologischen Nutzen von umfriedeten Eigenjagden zu informieren, den Dialog zu versachlichen und gleichzeitig anspruchsvolle Standards für diese Form der Jagd zu formulieren und in der Praxis umzusetzen. Denn viele der von einzelnen NGOs und Aktivisten kampagnisierten Argumente spielten mit der Unwissenheit der Bevölkerung. Hasenöhrl: „Wir wollen weg von Polemik und Aktionismus und hin zu einem sachlichen Diskurs über Qualität und Standards.“ Die Interessengruppe repräsentiere aktuell etwa ein Viertel aller Betreiber umfriedeter Eigenjagden in Niederösterreich. „Unser Anspruch ist, die Initiative auf eine breite Grundlage zu stellen. Daher laden wir auch alle übrigen Betreiber von umfriedeten Eigenjagden in Niederösterreich ein, sich der Gruppe anzuschließen. Am Ende wollen wir erreichen, dass alle umfriedeten Eigenjagden in Niederösterreich unsere hohen Standards unterstützen und auf ihren Betrieben umsetzen“, so Hasenöhrl.
Die umfriedete Eigenjagd sei weder Massentierhaltung noch Tierquälerei. Es gelte dementsprechend, die Öffentlichkeit sachlich zu informieren, um ein authentisches Bild zu vermitteln: Entgegen einem weitverbreiteten und von Aktivisten propagierten Mythos erlaube die umfriedete Eigenjagd tatsächlich eine überaus artgerechte Form der Tierhaltung. Wilddichte und Sozialstruktur der Wildpopulation müssen dem Biotop angepasst sein und es dürfen nur autochthone Wildarten gehalten werden, die im gegebenen Biotop artgerecht leben können. Schließlich müssen ausreichende und dem Biotop sowie der Wildpopulation angemessene Fütterungsmöglichkeiten angeboten werden.
Initiative formuliert strenge Standards und will weitere Mitglieder
Darüber hinaus verpflichten sich die Mitglieder der Initiative freiwillig zu über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Standards. Plakativstes Beispiel: „Während das NÖ Jagdgesetz es ermöglicht, Treibjagden an bis zu acht Tagen durchzuführen, verpflichten sich die Mitglieder dieser Initiative zu einer Reduktion dieser Zeiten auf die Hälfte. Zusätzlich führen wir Bewegungsjagden nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Jänner durch, was ebenfalls ein kürzerer Zeitraum ist, als es der gesetzliche Rahmen vorgibt“, so Schmidtkunz.
Deshalb lade die Interessengruppe auch alle Betreiber von umfriedeten Eigenjagdgebieten ein, sich der Initiative anzuschließen. Basis dafür sei selbstverständlich ein Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen sowie zu den selbst auferlegten strengeren Standards.
Einschlägige Gruppierungen befeuern polemisch geführte Diskussion
Aktuell werde die Diskussion aber vor allem von Aktivisten geführt, deren langfristiges Ziel weit über die Einschränkung der umfriedeten Eigenjagd hinausgeht: das allgemeine Verbot der Jagd an sich sowie die Durchsetzung einer veganen Gesellschaft. „Zu diesem Zweck werde das Bild der umfriedeten Eigenjagd, aber auch der Jagd im Allgemeinen verzerrt dargestellt. Plakative negative Bilder, wie jenes des amerikanischen Trophäenjägers, der den Löwen Cecil erlegt hatte, werden medial übersteigert und implizit auf die umfriedete Eigenjagd übertragen. Aber das entspricht weder der breiten jagdlichen Realität noch unserem eigenen Selbstverständnis“, sagt Hasenöhrl.
Dass einzelne schwarze Schafe in der Vergangenheit zu einem schlechten Bild der umfriedeten Eigenjagd beigetragen haben, sei ihnen jedoch bewusst, aber Hasenöhrl betont auch: „Mit unserer Initiative distanzieren wir uns bewusst von solchen Personen.“ Es müsse beispielsweise klar sein, dass bereits heute unter dem geltenden Niederösterreichischen Landesjagdgesetz die Befüllung von umfriedeten Eigenjagden allein zum Zwecke der anschließenden Bejagung verboten ist. „Mit einzelnen Betreibern, die sich nicht einmal an gesetzliche Standards halten, wollen wir nichts zu tun haben. Die umfriedete Eigenjagd hat mit Massentierhaltung, Trophäenzucht und Sport nichts zu tun. In Niederösterreich hat mit den Novellen zum Jagdgesetz eine deutliche Verschärfung stattgefunden: Es werden keine neuen Umfriedungen gebaut und bestehende nicht vergrößert, eine Anlieferung von Wild zum Zweck der Jagd ist verboten und es hat eine umfassende Überprüfung der bestehenden Umfriedungen stattgefunden.“
Umfriedete Eigenjagd erfüllt gesellschaftliche und ökologische Aufgaben
Die Umfriedung von Eigenjagden ist in Österreich nicht verboten und hat eine lange Tradition, die mit dem Schutz des Wildtieres und der Landwirtschaft vor Wildschäden begründet wurde und wird. Das hat auch weiterhin Geltung: Der Auhirsch und zahlreiche Wildvögel sind etwa nur noch in Umfriedungen in größerer Zahl vorhanden. Denn umfriedete Eigenjagdgebiete bieten dem Wild auch den so wichtigen ungestörten Lebens- und Rückzugsraum, der heutzutage durch die vermehrte Nutzung von Waldgebieten als Erholungsgebiet und die touristische Erschließung von Landschaften immer mehr verloren geht. In umfriedeten Jagdgebieten ist es für die Verantwortlichen außerdem einfacher, die Wahrung von gesund zusammengesetzten Populationen mit einer optimalen Altersstruktur sicherzustellen – eine der Kernaufgaben von Jägerinnen und Jägern. „Wir sind uns unserer Verantwortung im Dienste eines schonenden Lebensraumes für das Wild bewusst und trachten danach, dies auch weiterhin zu gewährleisten“, so Schmidtkunz, Mitglied der Initative.
„Auch für die Bevölkerung – insbesondere die Anrainer – leisten umfriedete Eigenjagdgebiete einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit“, betont Schmidtkunz. „Durch diese Gebiete werden Wildwechsel in berechen- und planbare Bahnen gelenkt oder nahezu zur Gänze unterbunden, sodass Unfallrisiken deutlich minimiert werden können.“ Die Mitglieder der Interessengruppe wollen zudem vermehrt waldpädagogische Aufgaben erfüllen und Kinder-, Jugend- und Schülergruppen in die Jagdgebiete einladen sowie für die Ausbildung von Jung- und Nachwuchsjägern zur Verfügung stehen.
Fakten zur umfriedeten Eigenjagd in Österreich
Ein Eigenjagdgebiet in Niederösterreich muss mindestens 115 Hektar umfassen. Aktuell sind es 74 mit einer Gesamtfläche von insgesamt rund 25.000 Hektar, im Schnitt hat ein solches Gebiet also knapp 340 Hektar – „das sind rund 600 Fußballfelder“, so Schmidtkunz. Diese müssen eine zur zweckmäßigen Ausübung der Jagd geeignete Gestaltung und insbesondere Breite haben. Jagen dürfen die Grundeigentümer (Eigenjagdberechtigte) bzw. die Jagdpächter (Jagdausübungsberechtigte). Für die Jagd braucht es die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten und entweder eine Jagdkarte oder eine Jagdgastkarte.
Hintergrund
Die Interessengruppe umfriedete Eigenjagden ist der Zusammenschluss von engagierten Betreibern und Bewirtschaftern von umfriedeten Eigenjagdgebieten mit dem Ziel, die Bevölkerung umfassend zu informieren und die öffentliche Diskussion zu versachlichen. Wir wollen als anständige Bewirtschafter umfriedeter Eigenjagden ein Zeichen setzen und proaktiv auf die Menschen zugehen, um ihnen den Zweck, den Ablauf und die Auflagen dieser Jagdform zu vermitteln. Wir sehen uns dem Ziel einer vorbildlichen, waidmännisch und ethisch einwandfreien Bewirtschaftung von umfriedeten Eigenjagdgebieten verpflichtet. Weiterführende Informationen über die Interessengruppe und unsere Anliegen sowie ein gemeinsam formuliertes Memorandum der Interessengruppe finden Sie auf unserer Website www.wildgerecht.at.
Mitglieder der Interessengruppe umfriedete Eigenjagden sind unter anderem:
Karl Hasenöhrl, Alexander Auersperg
, Max Huck, Michael Schmidtkunz, Johannes Seilern-Aspan
Franz Malaschofsky, Gregor Schreier, Anton Starkl
Richard Steeb, Karl Strauß, Helmut Welser
Darüber hinaus zählt die Gruppe weitere fördernde Mitglieder und Unterstützer, die allerdings angesichts realer Bedrohung durch radikale Aktivisten von einem namentlichen öffentlichen Bekenntnis Abstand nehmen müssen.