Lieb Freunde und Freundinnen von Wildgerecht
Heute haben wir einen Brief bzw. eine Stellungsnahme von
Dr. Rudolf Gürtler em. Rechtsanwalt und em. gerichtlich beeideter Sachverständiger für Jagd- und Fischereiwesen sowie Fischzucht em. Delegationsleiter Österreich, em. Vizepräsident und em. Juristischer Beirat im CIC Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd – Homepage www.cic-wildlife.org
Mitglied im DJRT Deutscher Jagdrechtstag e.V.
bekommen und uns in unseren Bemühungen zur Aufrechterhaltung der Initative Umfriedeten Eigenjagd und unserem Widerstand zum Aus der Gatterjagd 2019 bestärkt. Wir möchten euch diese kritischen Zeilen, seine mahende Worte und selbstverständlich objektive Darstellung eines seit Jahrzehnten im Jagdbereich angesehen gerichtlichen Sachverständigen nicht vorenthalten. Wildgerecht veröffentlicht dieses Mail mit seiner Erlaubnis!
Liebe Jagdfreunde/innen, werte Jagdrechtskollegen/innen !
Wieder ein wahrscheinlich zu langes Mail von mir, aber meine Warnpflicht als wachsamer Bürger, auch im Interesse der, letztlich haftenden Steuerzahler, erfordert eine deutliche und umfassende Darstellung.
In der Jägerschaft gärt es wegen die Unterwürfigkeit der Politik gegenüber Jagdfeinden. Da, ich als Kämpfer für das Handwerk Jagd – als nachhaltige Nutzung im öffentlichen Interesse – bekannt bin, erhalte ich zunehmend Aufrufe, aktiv zu werden. Daher habe ich mich zu dieser Protestschrift habe entschlossen und wage es, all das offen anzusprechen, was eine deutliche Mehrzahl der Grundeigentümer und Jäger derzeit bewegt.
Manche schlafen noch, aber ich orte den Beginn der zunehmenden und entschädigungslosen Enteignung des Grundeigentums und erste Tendenzen zur Abschaffung des Reviersystems im deutsch-österreichischen Raum.
Vorweg ist festzuhalten, dass ich selbst kein Eigentümer eines Jagdgeheges, jedoch bedingungsloser Kämpfer um Freiheit, Leistung und Eigentum bin. Daher warne ich vor jeder Scheibe, die Tierrechtsaktivisten in ihrem Kampf um eine Gesellschaft ohne Fleischkonsum aus ideologischen Gründen aus unserer Jagd herausschneiden wollen. Eben lautet eine Schlagzeile der Kronenzeitung: ?Wien verwandelt sich in Vegan-Hauptstadt !?. In Österreich – das als Vorzugschüler seine Bürger in vielen Bereichen quält – sind die Vorgaben des Extremtierschutzes für unsere Landwirte bereits so hoch, dass zahlreiche bäuerliche Existenzen vernichtet wurden und noch werden, während wir Fleisch aus weit schlechterer Haltung aus dem Ausland importieren.
Bei meinem Kampf für die Jagd, auch für Jagdgehege, geht es mir um die Freiheit des Grundeigentümers, selbst über seine Bewirtschaftungsform zu entscheiden und sein Jagdgebiet auch gegen negative Einflüsse von außen zu schützen. Da ich über Jahrzehnte als gerichtlich beeideter Sachverständiger für Jagdwesen tätig war, wage ich zu beurteilen, dass vielleicht 5% unkorrekte Jagdgehegebetreiber, 95% korrekte Bewirtschafter schädigen. Aber schwarze Schafe sollten man – wie in allen Lebensbereichen – anders in den Griff bekommen, als alle entschädigungslos zu enteignen und teilweise über deutlich mehr als ein Jahrhundert geschaffene Werte – geradezu Kulturgüter – gedankenlos zu zerstören.
Nach der, diesem Mail nachstehend angeschlossenen Jubelmeldung der fragwürdigen Jagdgegner, kommt aus Deutschland – Bundesland Schleswig-Holstein – die Meldung über eine Entscheidung eines Landesverwaltungsgerichtes gegen das historische Jagdgehege der Familie Bismark im Sachsenwald. Grundlage der Hetzjagd gegen Adel und Grundeigentum ist dort eine linke Regierung mit einem links-grünen Minister, die angetreten sind, Eigentum entschädigungslos zu enteignen. Gleichwohl auch in Österreich nicht auszuschließen ist, dass Richter auf der Grundlage fragwürdiger gesetzlicher Vorgaben gelegentlich fragwürdig Recht sprechen, bzw. auch müssen, wird das Landesverwaltungsgericht wohl nicht die letzte Instanz in der Bismarck-Causa und der Zukunft des Sachsenwald-Geheges sein. Offenbar beginnt auch die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung die ideologische Verfolgung, des, zwar im führenden Land der Neidgenossenschaften Österreich abgeschafften, jedoch zumindest in der BRD nicht verbotenen Adels.
Mittlerweile habe ich bei der Salzburger Tagung ?Der Wolf im Alpenraum? die jagdfachlich hoch qualifizierte Dr. Christine Miller getroffen, die in der Causa Bismarck Sachverständige war, jedoch korrekt keine Auskunft geben konnte. Es ist jedoch nie garantiert, dass politisch voreingenommene Richter – sind auch nur Menschen – qualifizierte Gutachten verstehen oder allenfalls nicht verstehen wollen. Die Familie Bismarck ist durch die Anwälte Heinrich Schleifenbaum und meinen jagdrechtlich höchst qualifizierten Freund Florian Asche vertreten.
Als Mitglied im DJRT Deutsche Jagdrechtstag und Besucher der Rechtsseminare seit 1986, an denen hunderte Jagdrechtsspezialisten teilgenommen haben, sende dieses Mail auch an den Vorsitzenden des Deutschen Jagdrechtstages, Rechtsanwalt Stephan Hertel in Remscheid. Stephan, nur wenn Dir mein Vorschlag überlegenswert scheint, sende dieses Mail an alle unsere Kollegen mit meinem Aufruf weiter, unter Zurücknahme von Eigeninteressen, den derzeit an der Front für die Familie Bismarck kämpfenden Kollegen alle nur möglichen Argumente zur Verteidigung, nur der ersten Scheibe, die man von unserem jagdlichen Handwerk abschneiden will, zuzuleiten. Hierfür wäre auch die Versendung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes in Schleswig-Holstein wertvoll.
Im Hinblick auf die nachstehend dargestellte Entwicklung in Österreich ersuche ich gleichzeitig, alle angeschriebenen österreichischen Jagdrechtsspezialisten, sich auf Auseinandersetzungen vor den Höchstgerichten vorzubereiten und nach Möglichkeit rechtlich auszutauschen.
Während Österreich mit seiner alpenländischen Jagdtradition über 123.000 Jäger bei 8,7 Millionen Einwohnern verfügt, hat Deutschland nur etwa 380.000 Jäger bei etwa 82 Millionen Einwohnern. Bei diesem schweren Stand der Jagd in Deutschland, vor allem in Bundesländern mit eigentumsfeindlicher und ökofanatischer grüner Regierungsbeteiligung, ist auch Österreich vor dem Übergreifen durch deutsche Vorgaben nicht gefeit.
Daher erlaube ich mir anschließend meine Beurteilung der österreichischen Entwicklung zur Zerstörung traditioneller Jagdgehege. Im Burgenland – das Landesgesetzblatt mit dem neuen Landesjagdgesetz wurde erst am 15.5.2017 ausgegeben – wurden Tierrechtsaktivisten des VgT Vereins gegen Tierfabriken eines gewissen Jagdgegners Balluch, kaum hingegen der Burgenländische Landesjagdverband zur Gesetzesnovellierung zugezogen. Mit dem Ende für Jagdgehege im Burgenland plant die, leider jagdfachlich deutlich ahnungslose Sozialistin, wie auch in Schleswig-Holstein gegen den Adel vorzugehen und vor allem die burgenländischen Jagdgehegebewirtschafter Esterhazy, Draskovich und Mensdorff-Pouilly entschädigungslos enteignen. Diese fragwürdige Haltung einer sozialistischen Landesrätin, die von Balluch am Nasenring vorgeführt wurde, hat auch zum aufrechten Protestrücktritt des amtierenden Landesjägermeisters und seines Stellvertreters geführt.
Dass ein links-grüner Minister in Schleswig-Holstein und eine links-rote Landesrätin im Burgenland die Freiheit der Nutzung des Eigentums zerstören wollen, liegt in der Natur ihrer ideologisch bestimmten Weltanschauung.
Mittlerweile gibt es Hinweise, dass auch die, noch mit absoluter Mehrheit ausgestattete, bürgerliche Regierung des Landes Niederösterreich überfallsartig planen soll, plötzlich als fragwürdige Gegner von Eigentum und Freiheit der Nutzung aufzutreten und ebenfalls die entschädigungslose Zerstörung vormals bewilligter Werte anzuordnen. Über Weisung des Herrn Balluch agieren offenbar auch NÖ Politiker, eigentlich dem Grundeigentum und Bauernstand nahe stehend und verpflichtet, gegen das Grundeigentum. Offenbar sind manche so naiv, nicht zu durchschauen, dass morgen bäuerliche Wildfleischgehege, steirische Wildwintergatter, die Brunftjagd, die Drückjagd usw. bekämpft werden, um eine Gesellschaft ohne Fleischkonsum durchzusetzen.
Eine bürgerliche Politik kann doch nicht ungeprüft, allen Unwahrheiten gegen eine, eigentlich viel stressfreiere Bejagung im Jagdgehege, als in freier Wildbahn übernehmen. Nach Balluch kommt es im Jagdgehege zur Zucht, während sich Wildtiere dort, wie auch in freier Wildbahn ganz natürlich vermehren. Ganz einfach: Gemäß § 4 Zif. 14 Tierschutzgesetz 2004 ist ?Zucht vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.? Gerade im Jagdgehege ist – wie auch in freier Wildbahn – nicht zu kontrollieren, wer sich, mit wem paart. Immerhin wollte der Tierrechtsaktivist im, vormals kaiserlichen ?Lainzer Tiergarten? die Notwendigkeit der nachhaltigen jagdlichen Nutzung, durch künstlich verursachte Unfruchtbarkeit weiblicher Stücke abschaffen. Der Schweizer Jagdphilosoph Alexander Schwab wirft Jagdgegnern eine Jammertal-Mentalität vor.
Auch die VgT und Balluch-Mär von der heute zaunlosen Natur ist widerlegbar. Wildtiere sind in unserem, von der vormaligen Naturlandschaft zur Kulturlandschaft umgebauten Raum mit 100.000den Kilometern Zäunen um Städte und Ortschaften, an Autobahnen und Schnellstraßen, vor allem jedoch forstlichen Kulturschutzzäunen konfrontiert. In vielen Gegenden gibt es keine wirklich freie Wildbahn mehr, weshalb der ?Wildabschuss? fast nur mehr von Autos mit viel Leid erfüllt wird. Es geht um rein ideologische Gründe, eine Hetzjagd gegen das Grundeigentum und die Jagd nach Spenden zur Erhaltung des eigenen Lebensunterhalts. Und ähnlich ideologisch bestimmte und leider jagdfachlich fragwürdig orientierte Politiker springen auf diesen Täuschungszug auf. Wenn Jäger gegen Jagdgehege auftreten, fehlen ihnen Informationen über korrekte Bewirtschaftungsformen oder sie waren dort noch nie eingeladen. Und warum sollte es im Jagdbereich keine Neidgenossen und jagdlich makellosen Moralapostel geben. Andere agieren gegen Jagdgehege aus politischem oder beruflichem Kalkül. Wenn sich Prof.Dr. Klaus Hackländer generell gegen Zäune ausspricht, so wird dies die grundsätzliche Zerschneidung der Landschaft betreffen, kann aber kaum Aussagen zu der, wohl in jedem Einzelfall zu beurteilenden, nachhaltigen Bewirtschaftungsqualität in Jagdgehegen enthalten. In etliche Jagdgehegen werden überhaupt keine Drückjagden abgehalten. Zum Thema existiert auch das angeschlossene, Jagdgehegehaltung durchaus vertretbar beurteilende Fachgutachten von Dr. Miroslav Vodnansky. Immerhin bestehen einzelne Jagdgehege über deutlich mehr als ein Jahrhundert, andere über viele Jahrzehnte, die Mehrzahl mit etlichen hunderten Hektaren, sodass man unnötig an Gegebenheiten – die eben in manchen Bundesländern historisch vorhanden sind – rüttelt. Weit wichtiger wäre, dass verantwortungsvolle Politiker endlich gegen die ständig zunehmende Versiegelung unserer Böden auftreten (siehe www.hagel.at).
Aus welchem Anlass plant man Schnellschüsse, angeblich am zuständigen Landtagsausschuss vorbei und ohne wirkliche Prüfung der Folgen. Wenn sich die Politik in Niederösterreich in Panik als Auftragnehmer eines besessenen Herrn Balluch mit der Entscheidung zur Abschaffung der Jagdgehege profilieren will, trifft man damit auch die Entscheidung zur Abschaffung der bäuerlichen Wildfleischgehege und der steirischen Wildwintergatter. Es ist anzunehmen, dass die niederösterreichischen Bauern, den Kniefall vor dem Tierrechtsaktivismus durchschauen und erkennen, dass man ihr Eigentum als nächstes einem Herrn Balluch und auch dem Wolf opfert, sich solidarisieren und bis zur nächsten NÖ-Wahl kaum vergessen haben, was sich hier anbahnt ? Bürgerliche Politiker sollten für die Verteidigung des Eigentums und nicht als Linksüberholer für dessen Zerstörung antreten. Neue ÖVP-Wähler aus den Kreisen des VgT Verein gegen Tierfabriken, eigentlich gegen Tierkonsum, werden sich wohl in Grenzen halten. Im Bund eröffnen sich mit der Neuen Volkspartei hoffnungsvolle Perspektiven. Hingegen wäre es tragisch, wenn man alles, was ein Erwin Pröll über Jahrzehnte in NÖ aufgebaut hat, dem Ehrgeiz eines Befehlsempfängers des Herrn Balluch und den triumphierenden Grünen opfert. Oder der Verrat des Grundeigentums ist eine Morgengabe für eine künftige Grünen-Ehe. Mit derart unnötigen und undurchdachten Einzelaktionen aus Liebedienerei gegenüber den Grünen – die die ÖVP deshalb wohl auch nicht wählen werden – schießt man unseren Sebastian Kurz nur unnötig ins Knie. Ferner freut sich die FPÖ bereits auf Zuwachs. Nachdem ich meine NÖ-ÖVP über Jahrzehnte finanziell unterstützt habe, bin ich bestürzt, dass ich, nach diesem sich gegen Eigentum in der Knechtschaft der Politik abzeichnenden Verrat an bürgerlichen Werten im Bundesland, aktuell keine politische Heimat mehr finde.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Mehrzahl der Jagdgehegebewirtschafter gegen diese entschädigungslose Enteignung ihrer geschaffenen Werte wehren und die Verweigerung des Bestandes- und Investitionsschutzes bei den Höchstgerichten anfechten werden. Die Entscheidung durch die Mitglieder des Landtags wäre daher unverantwortlich, solange die Folgekosten nicht bekannt sind. Jeder Gutachter ist nur so wertvoll, wie die Höhe seiner Vermögenschadenhaftpflichtversicherung für Gutachten, die vor Höchstgerichten nicht halten. Denn tatsächlich haftet ja nicht der jeweilige Politiker als Balluchjünger und Moralapostel mit seinem Privatvermögen, sondern wie meist, der dumme Steuerzahler. Daher müssen wohl die Bundesländer Burgenland und bei Umsetzung auch Niederösterreich für die Deckung allfälliger gigantischer Entschädigungsleistungen vorsorgen. Dabei geht er nicht nur um die aufwendig errichteten Einzäunungen, sondern auch um korrekt gehegte Wildbestände. Es müsste wohl erst ausjudiziert werden, inwieweit Wild im Jagdgehege nicht herrenlos ist, sondern dem Gehegebewirtschafter gehört. Dazu kommt die Vernichtung von Wirtschaftsbetrieben und Arbeitsplätzen mit Vertreibung korrekt jagender Kunden ins Ausland. Daher wären deutliche Rückstellungen für die vorgesehenen Zerstörungen und daraus resultierende Schadenersatzleistungen in den Landesbudgets zu empfehlen.
Schließlich wird auf die angeschlossene Erhebung des Market-Institutes von Herrn Prof.Dr. Werner Beutelmeyer verwiesen, wonach eine vom VgT bzw. Balluch beauftragte marketagent-Erhebung mit gezielt falschen Fragestellungen, zu gezielt falschen Ergebnissen gekommen ist. Man kann eben leicht manipulieren, wenn man die Menschen nicht aufklärt, wie Jagdgehege tatsächlich korrekt bewirtschaftet werden. Tatsächlich ist die Bevölkerung deutlich mehrheitlich für die Jagd und wäre sogar noch mehr für die Bewirtschaftungsform Jagdgehege eingestellt, wenn man nicht mit unwahren Darstellungen diffamiert. Will ein bürgerlicher Politiker in Niederösterreich in seinem Kampf gegen die Freiheit der Nutzung des Eigentums in der Geschichte wirklich als Vorreiter bei der Zerstörung des Jagdwesens berühmt werden ?
Als langjährige Gerichtsgutachter für Jagdwesen, erlaube ich mir folgende fachliche Argumente darzustellen:
1. Jeder Auftrag zur Beendigung der Jagdgehegebewirtschaftung und damit zur Entfernung der bedeutenden Investitionen in die Errichtung und Erhaltung der meist viele Kilometer langen und nach Behördenvorgabe auch hohen Zäune – aber auch der gehegten Wildtierbestände – stellt eine entschädigungslose Enteignung der geschaffenen Werte dar. Analog kann eine Baubewilligung für eine Baulichkeit auch nicht willkürlich widerrufen werden, nur weil fachlich ahnungslose Anrainer Politiker vor sich hertreiben.
2. Zaun schützt Wild vor Straßenverkehr. Wer die Beseitigung von Gehegezäunen veranlasst, tötet Wildtiere und bei Kollisionen mit diesen auch Menschen im Straßenverkehr.
3. Zaun schützt Wildtiere vor Beutegreifern, etwa dem andrängenden Wolf. Der Wolf wird Rotwildrudel in den Straßenverkehr und in land- und forstwirtschaftliche Kulturen – mit entsprechenden Wildschäden – treiben.
4. Zaun schützt Wild eher vor Wildtierkrankheiten, etwa Schwarzwildbestände allenfalls besser vor der afrikanischen Schweinepest, die angeblich vor den Grenzen Ungarns steht.
5. Der Grundeigentümer kann seinen Wildstand – natürlich auch über Vorgabe der Jagdbehörde – im Jagdgehege auf jenem Stand halten, der Wildschäden vermeidet. Zaun schützt das gezäunte Jagdgebiet vor eindringendem Wild aus angrenzenden Revieren, die dann jene Wildschäden verursachen, die Jagdgesetzgeber durch Jagdgehegeöffnung aufzwingen bzw. zu verantworten haben.
6. Aus jagdfachlichen Sicht, wird es fast unmöglich sein, Jagdgehege zwischen 115 und bis etwa 2000 ha, nicht einmal mit Wildmassakern so leer zu schießen, dass die Öffnung nicht zu Wildschäden in angrenzenden Kulturen führen wird. Für diese haftet nach der aktuellen Rechtslage in Österreich der dort zuständige Jagdausübungsberechtigte – ebenso wie für, vom touristischen Zirkus im Wald und Wolf ausgelösten Wildschäden – verschuldensunabhängig. Nach rechtlicher Prüfung sollten Jagdgesetzgeber vor den Verfassungsgerichtshof und verfügende Behörden allenfalls im Wege der Amtshaftung zur Verantwortung gezogen werden.
7. Wildtiere im Jagdgehege leben im geradezu paradiesischen Zustand, da diesen – optimal versorgt – in der Regel deutlich mehr Ruhe gegönnt wird, als Populationen in freier Wildbahn, die pausenlos – Sauen auch in der Nacht – behämmert werden müssen, um Wildschäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren. In manchen Jagdgehegen gibt es nur Ansitz und Pirsch. Auch nur wenige Drückjagdtage zur Regulierung im Jagdgehege sind eine absolut schonende Form der Bejagung. Im Bismarck-Jagdgehege finden jährlich sogar nur 2 Drückjagden statt.
8. Mit der ideologisch bedingten Zerstörung und entschädigungslosen Enteignung von teilweise historisch entstandenen Jagdgehegen wird der Wert des Grundeigentums, aber auch eine Form des Landwirtschaftsbetriebs, werden aber auch Arbeitsplätze vernichtet.
Eben musste in Wien ein Keiler von der Polizei erschossen werden, weil dieser auf einem Spielplatz Kinder attackiert hat.
Daher noch ein Wort zum Wolf: Bei der Tagung ?Der Wolf im Alpenraum? in Salzburg haben wir vom vortragenden Vorsitzenden der GWJF Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung an der Universität Halle/Saale, Prof.Dr. Michael Stubbe gehört, dass Deutschland – nach Kai Granlund – bei Annahme einer nur mittleren Zuwachsrate von 30% im Jahre 2022 über 1000 und 2025 etwa 2000 Wölfe verfügen wird (siehe Vortrag Stubbe unter https://www.zukunftsraumland.at/aktuell/140). Im Truppenübungsgelände Allentsteig hat ein Wolfsrudel – wie auch Wölfe in weiten Teilen Deutschlands – die Muffelwildbestände fast ausgelöscht, weil etwa Widder nur irrtümlich meinen, sich verteidigen zu können. Wolfsrudel werden Rotwildrudel in Autobahnzäune und vor allem landwirtschaftliche Kulturen treiben, wo Rotwild als Schadensverursacher getötet werden muss. Die allfällige Einstellung der Erhaltungsfütterung in der Notzeit infolge Wölfen im Ruheraum würde zu Wildschäden und verhungerten Stücken führen. Im Glocknerbereich verzichten Bauern bereits auf den Auftrieb von Schafen und Mutterkuhhaltung, weil es nicht Anliegen eines Landwirts sein kann, Restkadaver gegen dürftige Entschädigung einzusammeln, statt seine, mit viel Arbeitsaufwand geschaffenen Bioprodukte auf den Markt zu bringen. Wild wurde über Jahrtausende durch Beutegreifer genutzt, wobei es für Wildtiere nicht wirklich vergnüglicher sein kann, wenn der Wolf, dem noch lebenden Stück aus der Bauchhöhle frisst, als erlegt zu werden. Menschen werden sich weniger in den Wald trauen. Man soll keine Panik verursachen, aber selbst Wolfsexperten geben zu, dass es – wie in der Geschichte – zu Rissen von Begleithunden, aber auch Problemen mit Menschen kommen wird. Zur Geschichte der Wolfsentwicklung in Europa empfehle ich das Werk ?Das Europa der Wölfe? des Finnen Kai Granlund. NGOs verdienen natürlich an den Zuwanderern und unter vorgehaltener Hand wurde von Ökoträumern sogar argumentiert, dass Wolfsschäden hinzunehmen sind, wenn Menschen ohnedies täglich im Verkehr sterben. Der Wolf ist eine durchaus faszinierende Art, die in unserer engen Kulturlandschaft noch zu deutlichen Problemen führen wird. Auch beim Thema Wolf ist zu befürchten, dass die Politik , Landwirtschaft, Wild und Jägerschaft verraten wird. Eine Explosion der Art werden mit dem schwarzen Peter – die Geschichte wird sich wiederholen – die dummen Jäger reduzieren müssen und damit Morddrohungen im feigen Netz ernten.
In fast allen Teilen des Landes sind die Niederwildbestände durch den Summationseffekt der Einflüsse – etwa Fallenrestriktionen zum Beutegreiferschutz, immer breitere und schnellere maschinelle Agrarbewirtschaftung u.a. – nahezu am Ende. Bodenbrüter werden unter den Zuwanderern Goldschakal, Marderhund und Waschbär, Baumbrüter durch kletternde Waschbären leiden. Bestandstützungen sind noch in Fischereigesetzen durch Pflichtbesatz vorgeschrieben, dienen aber auch nur mehr als Nahrung, etwa für Fischotter, Kormoran, Fischreiher, Gänsesäger, Wanderratte u.a.. Bei Feldhühnern greift das Tierschutzgesetz – vermutlich verfassungswidrig in den, den Ländern vorbehaltenen Bereich ein – wenn dort überhaupt über Besatz entschieden wird, wenngleich dieser, mit ?überlebensfähigen? Vögeln noch zulässig sind.
Wir zerstören durch den fragwürdigen und feigen Schutz von Beutegreifern systematisch unsere biologische Vielfalt. Letztlich werden die, meist nicht oder falsch aufgeklärten, aber auch selbstherrlichen Vorgaben einer städtischen Konsum- und Spaßgesellschaft, den ländlichen Raum zerstören. Nach der lächerlichen Balluch-Vorgabe, dass die Milch nur der Kuh gehöre (siehe VgT gegen Milchkonsum in der Anlage) – Milchkühe schreien vor Schmerzen, wenn sie nicht gemolken werden – bleibt zu hoffen, dass ein gefügiger Landesrat nicht über Balluch-Weisung den Milchkonsum untersagen wird. Mit dieser Befehlsempfängerpolitik verlieren wir Fiaker, die Spanische Hofreitschule und den Reitsport, gleichwohl Millionen Pferde auf dieser Welt deutlich schlechter gehalten werden. Ebenso verlieren wir den – vor allem für die Wildtierbeobachtung durch Kinder so wichtigen – Tiergarten Schönbrunn, gleichwohl mindestens die Hälfte der dort gehaltenen Wildtiere in freier Wildbahn längst aufgefressen wären.
Einen deutlichen Phyrrussieg hat Herr Balluch durch seine ständigen Angriffe auf dem Klavier der Neidgenossenschaft jedoch erfochten. Es ist zur unwahrscheinlichen Solidarisierung der österreichischen Jägerschaft gekommen, wenn etwa ein von ihm, mit Rufmord und Kreditschädigung angegriffener, über viele Jahrzehnte korrekt wirtschaftender Jagdgehegebetreiber mit 100% zum Landesjägermeister von Salzburg gewählt wurde.
Politik hat jedes Recht auf eigene Berechtigung verloren, wenn man sich populistisch einer fragwürdigen Minderheit, statt der Vernunft und Mehrheit beugt. Die in diesem Land deutlich Steuern zahlenden und den Staat erhaltenden Leistungsträger haben langsam genug von einer politischen Belastung nach der anderen, die hier überdies Krakeeler vorgeben.
Wir verlieren zunehmend, was uns als Jäger geprägt hat. In einer veränderten Gesellschaft der Lauten, der Schreier ergibt man sich den FakeNews Verbreitern. Einem Balluch hören Politiker gebannt zu, einem Auer-, Birk- und Hasel-, aber auch Rebhuhn und Wanderfalken nicht mehr. Wir verlieren Singvögel durch Rabenvögel und Hauskatzen, Salmoniden durch den Summationsdruck der fischfressenden Arten. Es kommt zum Verlust der Schöpfung in einer zunehmend gottlosen und auf den Kopf gestellten Welt. In dieser schaffen unsere Feinde den Totengräbern der Jagd in der Politik an, letztlich nachhaltige Jagd, als eine, viele Jahrhunderte alte Nutzungsform zu vernichten.
Kurz vor Abfertigung meiner Stellungnahme zur fragwürdigen Entwicklung in NÖ, ist in der Jagdzeitschrift ?Österreichs Weidwerk 6/2017? eine Rechtfertigung des fröhlichen Landesrates erschienen, der sich in der fragwürdiger Akzeptanz der veganen und vegetarischen Gesellschaft sonnen will. Inwieweit Prof.Dr. Klaus Hackländer wirklich ein Fachgutachten erstellt hat oder als wissenschaftlicher Urheber des NÖ Jagdgehegetodes missbraucht wird, wäre noch zu prüfen. Was 71 Jagdgehege in NÖ mit Wildbrücken zu tun haben, ist nicht durchschaubar. Gerade das, im Weidwerk angeschlossene Foto zeigt Zäune an der Autobahn, aber nicht, dass findige Politiker beidseits von Grünbrücken an der Ostautobahn 300 nachts blinkende Windräder aufstellen ließen, die etwa Wanderungen von Rotwild deutlich einschränken. Sogar von Vertrauens-, Eigentums- und Investitionsschutz zu sprechen, muss als Verhöhnung der Grundeigentümer angesehen werden.
Einem der Hilferufe an mich, dem angeschlossenen Mail des korrekt arbeitenden Berufsjägers ROJ Karrer ist seine Sorge um das, seiner Aufsicht anvertraute Jagdgehege, aber auch Existenzangst – Jagdgehegebewirtschafter beschäftigen in Wertschätzung ihrer Bestände der Regel mehr Personal, als andere Jagdberechtigte – zu entnehmen. Balluch lebt mit Methoden zur Menschenhatz von Spenden, Politiker von Steuergeldern, sodass die Zerstörung von Arbeitsplätzen offenbar als Kollateralschaden hingenommen wird.
Es ist davon auszugehen, dass ein Denkmal, das sich ein Bauernvertreter in NÖ setzen will, nach Umsetzung absehbar bröckeln wird.
Mit besten Grüßen
Rudi Gürtler